Allgemeine Geschäfts­bedingungen Gupfinger Einrichtungsstudio GmbH Stand 19.01. 2023

I. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

II. Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Die in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird; ansonsten gelten solche Angaben als Aufforderung zur Anbotslegung durch
den Kunden. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine 5-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden. Nachträgliche Änderungswünsche, insbesondere im Hinblick auf bereits in Arbeit befindliche Möbel und Raumausstattungswaren, geschnittene Meterwaren bzw.
abgelängtes Holz, können wir nicht akzeptieren. Werden vom Käufer Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Käufers als unrichtig, werden wir ihn davon unverzüglich verständigen und ihn um entsprechende Weisung ersuchen. Bei nicht angemessener rechtzeitiger Weisung treffen den Käufer neben den bis dahin aufgelaufenen Kosten auch die Verzugsfolgen. Soweit Einrichtungsgegenstände aus Holz gefertigt wurden, ist zu berücksichtigen, dass Naturmerkmale wie Astlöcher, Risse oder unterschiedliche Farbschattierungen im geringfügigen Maß den Wert der Einrichtungsgegenstände nicht mindern. Auch handelsübliche geringfügige Abweichungen bei Farben oder Mustern von Raumtextilien oder Böden gelten als akzeptiert.

III. Preis

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu verstehen. Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand verrechnet. Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit. Hinzu kommen noch allfällige Zoll- oder sonstige Einfuhrabgaben.

IV. Zahlung, Verzug

Wir behalten uns vor, bis maximal 1/2 der Auftragssumme als Anzahlung zu verlangen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt als Fälligkeitstermin für das (restliche) Vertragsentgelt der Tag der Abholung bzw. Zustellung der Waren. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Zahlungen des
Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so hat er Verzugszinsen zu leisten. Der unternehmerische Verzugszinssatz beträgt jährlich 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank. Für Verbraucher gilt ein Verzugszinssatz von 4% jährlich. Im Falle der Einleitung eines Insolvenz- oder Ausgleichsverfahrens über das
Vermögen des Kunden sind wir berechtigt, unsere Leistung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung des Kunden zu verweigern. Das gleiche gilt, wenn die Gegenleistung durch schlechte Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet ist. Gerät der Kunde mit einer (Teil-)Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und bei verschuldetem Verzug den Nichterfüllungsschaden geltend zu machen. Der Kunde haftet uns für jeden Schaden, der uns durch den von ihm verschuldeten Verzug entsteht (z.B. höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits). Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten.

V. Mahnkosten

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gegenüber Unternehmern eine Betreibungskostenpauschale von EUR 40,00 zu verlangen. Für darüber hinaus gehende Betreibungs- und Einbringungskosten und gegenüber Verbrauchern gilt, dass diese zu bezahlen sind, sofern sie zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendig und angemessen sind.

VI. Vertragsrücktritt

Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz im gesetzlichen Ausmaß zu leisten. Zu einer Rücknahme bereits ausgelieferter Ware sind wir nicht verpflichtet. Soweit Planungsarbeiten nicht gesondert abgegolten werden, machen wir im Falle eines Rücktrittes des Käufers oder Verkäufers vom Vertrag unsere Urheberrechte in allen entsprechenden Planunterlagen geltend.

VII. Lieferung, Annahmeverzug

Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt durch Bereitstellung und Abholung der Ware durch den Kunden an unserem Sitz oder auf dem Versandweg. Die Versandkosten hat der Kunde zu tragen. Im Falle des Annahmeverzugs des unternehmerischen Kunden sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners in einem öffentlichen Lagerhaus oder sonst in sicherer Weise zu hinterlegen.

VIII. Mitwirkungspflicht des Kunden

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Der Kunde hat im Fall beauftragter Montage dafür Sorge zu tragen, dass am vereinbarten Liefer- bzw. Montagetag die jeweilige Montagestelle zugänglich, frei von allen Hindernissen und fertig für den Einbau des verkauften Produktes ist, widrigenfalls der Lieferant berechtigt ist, allfällig anfallende Zusatzaufwendungen und -kosten vom Kunden zu fordern.

IX. Lieferfrist

Angaben über Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. Gegenüber Verbrauchern gilt eine maximale Lieferfrist von 30 Tagen ab Vertragsabschluss. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Besondere unvorhergesehene Betriebsstörungen in unserem Unternehmen oder in den von uns beauftragten Unternehmen, Krieg, Elementarereignisse, Verkehrsstörungen, Streik, Lieferverzug von Lieferanten oder ähnliches verlängern die angegebenen Lieferzeiten. Sollten wir uns ohne unser Verschulden in Verzug befinden, so hat der Vertragspartner das Recht, weiterhin Erfüllung zu verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Handelt es sich bei der bestellten Ware um ein speziell nach den Wünschen des Kunden hergestelltes oder beschafftes Produkt, so kann sich die Anfertigung bzw Lieferung verzögern. Ein Rücktritt vom Vertrag oder Anspruch auf Schadenersatz sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

X. Konventionalstrafe

Erfüllt der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertrag mit uns nicht oder gerät er damit in Verzug, sind wir berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz von 15% des Bruttorechnungsbetrages zu verlangen. Ist der Kunde Unternehmer, sind wir berechtigt, stattdessen den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu verlangen.

XI. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

XII. Gewährleistung

Bei Neuwaren beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher zwei Jahre, für Unternehmer sechs Monate. Bei Gebrauchtwaren beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher ein Jahr, für Unternehmer ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn bei der Ware aufgrund unsachgemäßer oder bestimmungswidriger Verwendung Fehler auftreten. Zum sach- und bestimmungsgemäßen Gebrauch sind insbesondere die Angaben des Herstellers zu beachten. Die zwingende Haftung nach § 9a KSchG bleibt davon unberührt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass seinerseits möglicherweise Wartungsarbeiten durchzuführen sind, insbesondere Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten; Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren. Diese Arbeiten gehören nicht zum Auftragsumfang, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart. Unterlassene Wartungsarbeiten können die Lebensdauer und Funktionstüchtigkeit der Bauteile beeinträchtigen, ohne dass hierdurch Ansprüche auf Gewährleistung entstehen. In jedem Fall verliert der Kunde seine Gewährleistungsansprüche, wenn er selbst oder nicht autorisierte Dritte in die Ware eingreifen, Reparaturen oder Reparaturversuche vornehmen. Ist der Kunde Unternehmer, so haben wir die Wahl der Art der Mängelbehebung. Bei Verbesserung oder Austausch können wir verlangen, dass der Kunde uns die mangelhafte Ware auf seine Gefahr übersendet. Ist der Kunde Verbraucher, so gilt dies nur insoweit, als eine Rücksendung tunlich ist. In diesem Fall tragen wir die Gefahr der Übersendung. Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs, insbesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten hat der Kunde zu tragen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.Ist der Kunde Unternehmer, so ist er verpflichtet, die Ware bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung bzw. bei Entgegennahme auf etwaige Mängel zu untersuchen. Festgestellte Mängel muss uns der Kunde umgehend, spätestens aber binnen 14 Tagen ab Übergabe, schriftlich anzeigen, andernfalls er Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache nicht mehr geltend machen kann. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so ist der Kunde verpflichtet, uns ebenfalls umgehend, spätestens aber binnen 14 Tagen nach Kenntnis bzw. nach dem Zeitpunkt, zu dem er bei ordentlicher Sorgfalt hätte Kenntnis erlangen müssen, schriftlich anzuzeigen, ansonsten er die zuvor genannten Ansprüche verliert. Es gelten die §§ 377, 378 UGB. Ist der Kunde Unternehmer, so sind die gesetzliche Beweislastumkehr für die Mangelhaftigkeit der Ware bei Übergabe nach § 924 ABGB sowie das Regressrecht nach § 933b ABGB ausgeschlossen.

XIII. Schadenersatz und Haftung

Sofern wir für einen Schaden einzustehen haben, haften wir nur für Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit. Ist der Vertragspartner Verbraucher, haften wir auch für schlicht grobe Fahrlässigkeit. Das Vorliegen der groben Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Wir haften ausdrücklich nicht für Schäden aufgrund von leichter Fahrlässigkeit, dies gilt auch für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Ausgenommen davon sind Personenschäden. Wir haften insbesondere auch nicht für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn. Wir übernehmen keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und den Inhalt der zur Verfügung gestellten Informationen. Wir übernehmen keine Haftung für eine verspätete Lieferung, die sich aus Umständen ergibt, die nicht in unserem Einflussbereich stehen. Ist der Vertragspartner Unternehmer, so kann er Schadenersatzansprüche nach dem Ablauf von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens nicht mehr geltend machen. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines GewährIeistungsanspruches geltend gemacht wird.

XIV. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen.

XV. Eigentumsvorbehalt

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie Kosten und Spesen unser Eigentum. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung. Ist der Kunde auch nur teilweise in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Waren auch ohne Zustimmung des Kunden auf dessen Kosten abzuholen. ln der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Unternehmer, so ist er bei zum Weiterverkauf bestimmten Waren berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern; dies unter der Voraussetzung, dass uns der Kunde rechtzeitig vorher den Namen oder die Firma und die Geschäftsanschrift des Dritten schriftlich bekanntgegeben hat. Die Kaufpreisforderung gilt bei Weiterveräußerung bereits jetzt schon als an uns abgetreten und wir sind berechtigt, den Dritten von dieser Abtretung zu verständigen. Der Erlös aus der Weiterveräußerung ist getrennt vom Vermögen des Kunden aufzubewahren.

XVI. Forderungsabtretung, Aufrechnung

Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden. Das Recht zur Aufrechnung gegen Forderungen von uns ist ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm das Recht zu, seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben und zwar im Falle unserer Zahlungsunfähigkeit oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauches stehen, die gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.

XVII. Zurückbehaltungsrecht

Dem Kunden kommt ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, wenn er Verbraucher ist.

XVIII. Rechtswahl, Gerichtsstand, Vertragssprache

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisions- und Verweisungsnormen. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht an unserem Sitz in Schärding. Die Vertragssprache ist Deutsch.

XIX. Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

XX. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen, wie auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

XXI. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der zu ersetzenden Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.